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Bewerben mit Beeinträchtigungen

Bewerben mit Beeinträchtigungen

Viele Personen haben physische oder psychische Beeinträchtigungen. Die Schritte im Bewerbungsverfahren bleiben identisch mit denen eines gesunden Bewerbers. Aber wie gehst du mit deinen Einschränkungen um? Solltest du diese überhaupt erwähnen? Falls ja, an welcher Stelle des Bewerbungsverfahrens ist dies am Sinnvollsten?

Wenn du dir vorab Antworten auf diese Fragen überlegst, verschaffst du dir klare Vorteile, da du selbstbewusster auftreten kannst.

Generelle Informationen zum Umgang mit Beeinträchtigungen

Bewerben mit BeeinträchtigungenBeeinträchtigungen können unterschiedlicher Natur sein. So kann es sich bspw. um Einschränkungen im Hör- oder Sehvermögen, Folgeerscheinungen nach einem Bandscheibenvorfall, eine starke Depression oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom) handeln. Diese Liste ist beliebig fortzuführen.

Zunächst ist es wichtig einen Arbeitsbereich zu suchen, in dem die Beeinträchtigung keine zu große Rolle spielt. Bei einer ausgeprägten Hörbeeinträchtigung sollte also beispielsweise keine Bewerbung auf eine Stelle im Callcenter erfolgen.

Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung ist zu überlegen, ob die Beantragung eines Behindertenstatus Erfolg haben könnte.

Mit einem Schwerbehindertenausweis (ab 50 Prozent Behinderung) oder einer Gleichstellung (Beantragung ist bei 30 oder 40 Prozent Behinderung möglich), wirst du bei allen Stellen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und erwirbst nach der Probezeit bei jeder Arbeitsstelle Kündigungsschutz.

Diese Vorteile stehen dir natürlich nur dann zu, wenn du deinen (Schwer-)behindertenstatus offen legst.

Ob du deine Beeinträchtigung im Bewerbungsverfahren angibst, bleibt dir überlassen. Du bist also nicht verpflichtet diese zu nennen, es sei denn, es entsteht daraus eine Gefahr für dich oder deine Umwelt, wie bspw. bei der Bedienung von Maschinen mit einer Epilepsie.

Die optimale Stelle für eine Offenlegung gibt es nicht, hier sind je nach Beeinträchtigung verschiedene Varianten sinnvoll.

Umgang mit physischen Beeinträchtigungen

Einige physische Beeinträchtigungen sind für den Arbeitgeber sichtbar. Sitzt du bspw. in einem Rollstuhl, ist dies nicht zu übersehen. Hier ist es sinnvoll, die Beeinträchtigung bereits in den schriftlichen Unterlagen zu erwähnen, bzw. vor dem Vorstellungsgespräch in Erfahrung zu bringen, ob das Gebäude barrierefrei und somit für dich gut zugänglich ist. In diesem Fall ist es sogar empfehlenswert vor Einsenden einer Bewerbung im Betrieb anzurufen und es abzuklären.

Wenn du laufen kannst, jedoch gehbehindert bist und dir lange Strecken nicht möglich sind, ist es ebenfalls empfehlenswert spätestens im Vorstellungsgespräch abzuklären, ob es zu größeren Laufstrecken kommt. Andernfalls erhältst du vielleicht die Stelle, wirst diese allerdings nicht sehr lange behalten.

Lediglich körperliche Beeinträchtigungen, die am Arbeitsplatz definitiv keine Rolle spielen, wie bspw. im Bürobereich eine Einschränkung in der Fähigkeit Sachen zu heben aufgrund von Hüftproblemen, brauchen an keiner Stelle thematisiert zu werden.

Umgang mit psychischen Beeinträchtigungen

Psychische Beeinträchtigungen, wie bspw. ein vorangegangenes Burnout, sind für den Arbeitgeber meist nicht sichtbar. Einzige Ausnahme sind hier Essstörungen, wie Anorexie oder Adipositas.

Bei allen nicht sichtbaren Störungsbildern ist es fraglich, ob diese offen gelegt werden sollten. Lediglich wenn es dadurch zu einer größeren Lücke im Lebenslauf kam, oder durch den Arbeitsplatz eine erneute Gefährdung des Gesundheitsstatus bestehen könnte, ist es ratsam, diese zu thematisieren.

Die Offenlegung muss keinesfalls unter Nennung einer Diagnose erfolgen. So würde eine direkte Nennung einer schizophrenen Episode vermutlich zur Aussortierung führen. Bei einem größeren Bruch im Lebenslauf ist hier allerdings die Andeutung gesundheitlicher Probleme empfehlenswert.

Wichtig ist dabei zu betonen, dass eine Genesung erfolgt ist, also der gesundheitliche Zustand wieder völlig hergestellt ist. Ob du hierfür Medikamente nehmen musst, ist für den Arbeitgeber irrelevant.

Info

Eine Beeinträchtigung bringt einige Besonderheiten im Bewerbungsverfahren mit sich. Zunächst ist es wichtig, dass du dir einen geeigneten Arbeitsbereich suchst, an dem deine Einschränkung keine Rolle spielt. Dann erscheint ein offener Umgang damit sinnvoll, damit du sie bei Arbeitsbeginn nicht überspielen musst. An welcher Stelle des Bewerbungsverfahrens es allerdings am Geschicktesten ist dein Handicap zu erwähnen, bleibt offen. Probiere es einfach selbst aus, wie es für dich am Günstigsten ist.