Allgemeines Berufsbild: Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferin
Seit 2001 werden Beschäftigte mit dem Berufsbild einer Zahnarzthelferin als „Zahnmedizinische Fachangestellte“ (ZFA) bezeichnet. Mit einem Männeranteil von etwa einem Prozent ist ZFA eine Frauendomäne. Zahnmedizinische Angestellte / Zahnarzthelferin arbeiten vornehmlich in zahnärztlichen Praxen.
Typische Arbeitsorte sind dort Empfang, Büro und Behandlungszimmer. Daneben finden ZFA unter anderem Beschäftigung in kieferorthopädischen Praxen und in Zahnkliniken.
Die Tätigkeiten von ZFA sind im Wesentlichen mit denen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) deckungsgleich. Das Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Zahnheilkunde bedingt allerdings bestimmte Spezialkenntnisse für ZFA, die sich von denen der MFA unterscheiden.
Die Aufgaben der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferin betreffen sowohl Verwaltung als auch medizinische Assistenz. Eine ZFA ist allein oder im Team für die Organisation der im Praxisbetrieb notwendigen Abläufe verantwortlich. Dazu gehören unter anderem das Führen von Patientenakten, die Vereinbarung von Terminen und das Rechnungswesen.
Auch zählen Schriftverkehr und Hygiene zu den Aufgaben der ZFA. Ebenso sind die Verwahrung und Verwaltung von Medikamenten ZFA-Aufgaben. Weiter haben Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferin für die Funktionsfähigkeit eingesetzter Geräte und Instrumente (zum Beispiel Bohrer, Absauger) Sorge zu tragen.
Bei der Behandlung durch den Zahnarzt bzw. Zahnärztin assistieren die ZFA. Daneben nehmen sie selbständige Tätigkeiten, etwa im Zusammenhang mit Zahnreinigung und der Anfertigung von Gebissabdrücken, wahr.
In Vollzeit beschäftigte Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferin können im Durchschnitt mit einem Monatsgehalt von 1.600 bis 2.300 Euro brutto im Monat rechnen.
Ausbildung und Voraussetzungen zur Einstellung
Für die Tätigkeit als ZFA / Zahnarzthelferin setzen die Arbeitgeber neben dem erfolgreichen Abschluss der einschlägigen Ausbildung weitere Qualitäten voraus. So wird im persönlichen Kontakt mit den Patienten Takt und Einfühlungsvermögen erwartet.
Auch ist die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte einfach zu kommunizieren, sehr erwünscht. Ebenso gehört handwerkliches Geschick zur Arbeitswelt von ZFA. Fast immer wird bei der Einstellung zwingend der Nachweis über fachkundliche Kenntnisse der Röntgen-Technik verlangt.
Eine Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferin muss ferner wegen der Vielzahl parallel ablaufender Vorgänge im Praxisbetrieb Multitasking beherrschen. Gerade in kleineren Praxen müssen sie sich ständig der Herausforderung stellen, die Übersicht zu behalten.
Für die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferin ist keine bestimmte schulische Vorbildung festgelegt. Zurzeit beginnen jährlich etwa 12.000 junge Frauen und etwa 200 junge Männer die duale ZFA-Ausbildung. Davon besitzen etwa 60 % einen mittleren Schulabschluss und rund 10 % Abitur. Ungefähr 30 % haben die Hauptschule abgeschlossen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferin in Ausbildung kann mit einer monatlichen Vergütung von 700 bis 850 Euro rechnen.