Allgemeines Berufsbild: Friseurin / Friseur
Zum Handwerk einer Friseurin gehören vor allem Tätigkeiten rund um die Frisur bei Damen und Herren sowie Kindern. Neben der Beherrschung verschiedener Haarschnitte zählen dabei insbesondere Techniken des fachlich korrekten Waschens, Pflegens und Färbens zu den Fertigkeiten einer Friseurin. Ferner muss die Friseurin Dauerwellen legen können sowie sich mit Haarteilen auskennen.
In den letzten Jahren hat die Verlängerung des Eigenhaars durch Extensions (Strähnen) in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Eine Friseurin muss auch in den Bereichen Gesichts-, Hand- und Nagelkosmetik fachkundig sein. Ebenso gehört das Styling von Brauen und Wimpern zum Berufsbild.
Bei männlicher Kundschaft muss die Friseurin häufig Rasuren vornehmen sowie Bärte pflegen, schneiden und formen. Sehr wichtig ist der Bereich Beratung. Dabei geht es vor allem darum, die Wünsche der Kunden mit den tatsächlichen, durch die individuelle Haarstruktur vorgegebenen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.
Im allgemeinen Geschäftsbetrieb der Frisiersalons fallen regelmäßig Tätigkeiten im Kassenbereich oder im Büro sowie Absprachen über Kundentermine an. Friseurinnen sind oft auch für den Einkauf der verwendeten Kosmetik- und Pflegemittel verantwortlich. Daneben sind ständige Reinigungsarbeiten typisch für den Arbeitsalltag.
Das Gehalt einer Friseurin liegt bei ca. 1.200 bis 1.900 Euro brutto. Der Beruf ist mit einem Anteil von ungefähr zehn Prozent Männern an der Gesamtzahl der Beschäftigten eine deutliche Frauendomäne.
Ausbildung und Voraussetzung zur Einstellung
Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist für die Einstellung unbedingt gute, dem Kundenkontakt dienende Kommunikationsstärke gefordert. Auch müssen Friseurinnen der meist stehenden Tätigkeit körperlich gewachsen sein. Handfertigkeit sowie Kreativität und Gespür für Ästhetik sind weitere Voraussetzungen für fachgerechtes Frisieren.
Für die dreijährige duale Ausbildung zur Friseurin ist kein bestimmter Schulabschluss als Bedingung vorgeschrieben. Die etwa 11.000 Azubis des Jahres 2015 hatten zu ungefähr 65 % einen Hauptschulabschluss oder keinen Schulabschluss. Knapp ein Drittel besaß einen mittleren Schulabschluss und ungefähr fünf Prozent Abitur.
Das Gehalt in der Ausbildung liegt in der unteren Hälfte der Berufe. Azubis erhalten im ersten Ausbildungsjahr in der Regel 200 bis 500 Euro monatlich. Im letzten Ausbildungsjahr überschreiten die Vergütungen nur gelegentlich die 700-Euro-Marke.
Während der Ausbildung können in Wahlfächern Spezialkenntnisse erworben werden. Das sind zum Beispiel die Bereiche Visagistik oder Zweithaar. Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss oder Abitur können sich durch die Belegung von Sonderkursen zum „Europaassistentin im Handwerk“ qualifizieren.
Möglichkeiten der Weiterbildung
Eine ausgebildete Friseurin kann sich unter anderem zur Meisterin qualifizieren. Friseur-Meisterinnen steht auch der Weg in die Selbstständigkeit offen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Weiterbildung zur Meisterassistentin dar.