Allgemeines Berufsbild: Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Im Jahr 2003 wurden die Berufsfelder der Gas- und Wasserinstallateure und die der Zentralheizungs- und Lüftungsbauer miteinander verbunden. Es entstand der neue Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (abgekürzte Bezeichnung: „Anlagenmechaniker SHK“).
Neben Installation und Montage von Systemen ist der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik auch für Wartung und etwaige Reparaturen zuständig.
Bei ihrer großenteils manuell ausgeführten Arbeit stellen SHK-Anlagenmechaniker unter anderem Rohrleitungen her und verbinden sie mit Armaturen, Druckbehältern, Tanks oder Heizkesseln. Außerdem stellen sie die Verbindung zu den örtlichen Wasserversorgungs- und Entsorgungssystemen sicher.
Bei diesen Arbeiten kommen unterschiedliche Materialien aus Kunststoff oder Metall zum Einsatz.
Der Anlagenmechaniker arbeitet sowohl in Privathaushalten als auch auf Großbaustellen oder in Werkstätten. Häufig sind die Arbeiten im Freien oder in zugigen und feuchten Räumlichkeiten auszuführen.
Zudem müssen die Arbeiten nicht selten in körperlich anstrengenden Haltungen ausgeführt werden. Auch müssen häufig schwere oder sperrige Werkteile bewegt werden.
Der Frauenanteil in diesem Beruf ist mit etwa einem Prozent besonders gering.
Ausbildung und Voraussetzung zur Einstellung
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Sie kann um ein halbes Jahr verkürzt werden. Neben den Grundlagen des Berufs werden den Azubis Kompetenzen in von ihnen gewählten Schwerpunkten vermittelt. Solche Spezialgebiete sind unter anderem Klimatechnik oder Umwelttechnik.
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr ist der erste Teil der Gesellen-/Abschluss-Prüfung abzulegen. Der zweite Teil der Prüfung folgt am Ende der Ausbildungszeit. Während der Ausbildung kann unter anderem auch die Zusatz-Qualifikation als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben werden.
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben an die schulische Vorbildung der SHK-Azubis. Die Azubis haben jeweils etwa zur Hälfte einen Hauptschulabschluss oder einen mittleren Schulabschluss.
Im Handwerk sind Auszubildende mit Hauptschulabschluss stärker vertreten als im IHK-Bereich. Weniger als fünf Prozent der SHK-Azubis besitzen Hochschulreife.