Sprachkenntnisse im Lebenslauf

Im heutigen modernen Berufsleben werden Fremdsprachenkenntnisse von den meisten Unternehmen vorausgesetzt. Bei Bewerbungen ist das möglichst perfekte Beherrschen einer oder mehrerer Sprachen deshalb auch ein wichtiges Kriterium für die Einstellung eines Kandidaten.

Ob Englisch, Französisch oder Spanisch – im Lebenslauf müssen die Sprachkenntnisse richtig dargestellt werden. Je nach Job, finden sich Hinweise und Informationen auf Fremdsprachen aber auch im Anschreiben einer Bewerbung, um sich darüber beim künftigen Arbeitgeber zu qualifizieren.

MerkeDer Bewerber sollte seine Sprachkenntnisse jedoch ehrlich angeben, am besten über international geltende und nachvollziehbare Vorgaben.

So werden Sprachkenntnisse in der Bewerbung eingestuft

Oftmals ist in Stellenanzeigen die Forderung nach Fremdsprachen enthalten. Darauf deuten Sätze wie „gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift“, oftmals verbunden mit dem Wunsch nach Kenntnissen in einer weiteren Sprache.

Darauf muss der Kandidat in seinem Anschreiben bzw. im Lebenslauf natürlich eingehen, wobei der Empfänger gerne auf den ersten Blick erkennen möchte, auf welchen Stand sich die Sprachkenntnisse befinden. Die Klassifizierung kann der Bewerber mit den folgenden Hinweisen vornehmen:

Grund- oder Basiskenntnisse

Sprachkenntnisse

Mit diesem Hinweis deutet der Bewerber an, dass er lediglich über einen Grundwortschatz der Fremdsprache verfügt. Das wiederrum sollte für einen einfachen Smalltalk ausreichen. Hintergrund sind oftmals Sprachreisen oder ein absolvierter Sprachkurs in einer entsprechenden Einrichtung wie z.B. der Volksschule.

Konversationssicherheit oder gute Kenntnisse

Hinter dieser Bewertung sollte die Tatsache stecken, recht viel von der Fremdsprache zu verstehen und einfachen Unterhaltungen folgen zu können. Der vorhandene Wortschatz ist aber doch noch ausbaufähig. Insgesamt handelt es sich in dieser Stufe um den Schulunterricht, ohne die Kenntnisse weiter ausgebaut zu haben.

Fließende oder sehr gute Sprachkenntnisse

Durch diese Einstufung will der Bewerber nachweisen, dass er mit den erworbenen Sprachkenntnissen unterschiedliche Unterhaltungsthemen beherrscht. Diese Sicherheit gilt jedoch nicht nur einfachen Unterhaltungen, vielmehr kann der Kandidat auch Wirtschafts- oder Politikthemen folgen, typische Redewendungen der Sprache verstehen und sie auch anwenden.

Die Sprachkenntnisse sind das Ergebnis der Schulausbildung, die gezielt durch entsprechende Maßnahmen ausgebaut wurden.

Verhandlungssicherheit

In diesem Falle kann der Personaler sicher sein, dass der Kandidat die Fremdsprache flüssig beherrscht, sich auch bei komplexen Sachverhalten und Themen sicher verhält oder Verhandlungen führen kann, was besonders wichtig ist, wenn er den Mitarbeiter in Meetings oder bei geschäftlichen Verhandlungen für das Unternehmen einsetzen will.

Der Hintergrund kann ein längerer Aufenthalt im Ausland sein, alternativ hat sich der Bewerber Erfahrungen und Sprachkenntnisse über eine Tätigkeit im Ausland erwerben können.

Muttersprache bzw. muttersprachliches Niveau

So lautet die höchste Einstufung für eine Fremdsprache. Der Bewerber wäre demnach also mit ihr groß geworden, um sich in Wort und Schrift ausdrücken zu können.

Sprachkenntnisse an internationalen Standards ausrichten

Wer sich bei der Einstufung seiner Fremdsprachenkenntnisse auf internationale Einstufung zurückziehen möchte, lehnt sich am „Gemeinsamen Referenzrahmen für Sprachen“ an. Damit kann der Bewerbe seine Sprachkenntnisse durch insgesamt sechs Klassifizierungen im Lebenslauf beschreiben:

A1 / A2

Diese Einstufung ist bezeichnend für eine elementare Sprachverwendung mit Grundkenntnissen der Fremdsprache.

B1 / B2

Gemeint ist damit eine selbstständige Sprachverwendung, etwa für komplexe Themen oder anspruchsvollen Texten.

C1 / C2

Mit den beiden höchsten Einstufungen kann ein Bewerbe nachweisen, dass er die Fremdsprache flüssig beherrscht und sie in Wort und Schrift umsetzen kann.

Sprachkompetenzen über Zertifikate nachweisen

Soweit sie vorliegen, zählen auch Sprachzertifikate zum Umfang eines Lebenslaufs. Bekannt sind die offiziellen Dokumente „DELF/DALF“ für Französisch, mit „TELC“ werden verschiedene Sprachen aus Europa nachgewiesen und der sog. „TOEFL-Test“ ist der englischen Sprache vorenthalten, die für die erworbenen Kenntnisse Punkte vergibt. Zum Schluss noch ein interessanter Tipp:

InfoEs gibt sicher Pluspunkte, wenn ein Lebenslauf oder das Anschreiben zusätzlich noch in der Sprache beigefügt ist, die dem Unternehmen besonders wichtig ist. In jedem Falle sollte ein Bewerber sich darauf einstellen, dass ein Personalchef die angegebenen Sprachkenntnisse im Bewerbungsgespräch auch hinterfragt.