Ein Arbeitszeugnis klingt meistens gut, jedoch ist leider nicht immer alles wohlwollend, auch wenn es für den Arbeitnehmer so wirkt. Du solltest also genau hinschauen und gegebenenfalls kritische Punkte überarbeiten lassen. Wie liest der Personaler ein Zeugnis? Worauf solltest du achten?
Personalmanager beachten sowohl formale als auch inhaltliche Kriterien. Im Folgenden findest du die wichtigsten Punkte.
Formale Kriterien im Arbeitszeugnis
Zunächst darf die Überschrift, also „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“, „Zwischenzeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ nicht fehlen. Das Zeugnis muss auf Firmenpapier gedruckt sein und die Unterschrift muss durch den Vorgesetzten oder die Geschäftsführung erfolgen.
Das Datum der Ausstellung muss dem letzten Arbeitstag entsprechen. Wenn das Datum sehr lange nach dem tatsächlichen Austritt liegt, deutet dies darauf hin, dass gerichtlich eine Änderung bewirkt wurde.
Selbstverständlich dürfen keine Grammatik- oder Rechtschreibfehler enthalten sein. Auch die Länge des Textes ist aussagekräftig. Bei einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit sind ein paar Zeilen Beschreibung zur Tätigkeit nicht ausreichend.
Inhaltliche Kriterien im Arbeitszeugnis
Als Erstes solltest du auf Vollständigkeit des Dokumentes achten. Kontrolliere, ob
- Name
- Geburtsdatum
- Zeitraum der Beschäftigung
- Beschreibung der Tätigkeit
- Beurteilung für Leistung und Verhalten (ggf. inklusive Beurteilung von Führungstätigkeiten)
- Grund und Bedauern des Ausscheidens
- Ort
- Datum und Unterschrift
vorhanden sind. Die Formulierungen, besonders die Einleitung, sollten in aktiver Sprache verfasst sein. Eine gelungene, klassische Einleitung wäre: „Herr / Frau x war vom x bis y in der Abteilung z als xyz tätig“.
In einem guten qualifizierten Arbeitszeugnis sollten deine Erfolge betont werden („Hervorzuheben ist xyz“).
Inhaltlich gibt es zahlreiche Geheimcodes. Darunter fallen jedoch nicht nur Formulierungen, die du im Internet unter Geheimcodes findest, sondern auch Relativierungen, widersprüchliche Formulierungen und „Nicht-Nennungen“.
Das sehr gute Verhältnis zu Vorgesetzten, Kunden und Kollegen sollte beispielsweise auf jeden Fall aufgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Vorgesetzten an erster Stelle genannt werden. Andernfalls bedeutet es, dass kein gutes Verhältnis vorlag. Eine Nichtnennung dieses Satzes ist negativ zu werten.
Sofern du Führungstätigkeiten ausgeübt hast, sollten diese ebenfalls unbedingt beurteilt werden. Eine Nicht-Nennung entspricht auch hier einer negativen Einschätzung.
Im Schlusssatz solltest du den Grund für deinen Austritt („auf eigenen Wunsch“, „im gegenseitigen Einvernehmen“, „das Arbeitsverhältnis endet fristgerecht am x und kann bedauerlicherweise nicht verlängert werden“) und optimalerweise Bedauern für das Austreten finden.
In einem sehr guten Arbeitszeugnis sollten sich dann Wünsche für deine Zukunft anschließen („Wir wünschen x für seine / ihre weitere berufliche und private Laufbahn alles Gute“).
Zeugnisnoten
Wie bei einem Schulzeugnis kannst du auch in deinem Arbeitszeugnis Noten erkennen. Hier sind diese allerdings ausformuliert, sodass sie für den Arbeitnehmer nicht so leicht ausfindig zu machen sind. Hier eine kleine Übersetzungshilfe:
Note-1: „stets sehr gut“, „stets zur vollsten Zufriedenheit“
Note-2: „stets gut“, „stets zur vollen Zufriedenheit“, „sehr gut“ (ohne das Wort „stets“)
Note-3: „stets zu unserer Zufriedenheit“, „zur vollen Zufriedenheit“
Note-4: „zu unserer Zufriedenheit“
Note-5: “ … bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen“, „…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
Note-6: „Im Rahmen seiner / ihrer Möglichkeit“, „zeigte Verständnis für die Aufgaben“
Du entdeckst diese Formulierungen meist in der Gesamtbewertung am Ende des Dokuments vor der Abschlussformel.